Die Geschichte von Venningen
Wissenswertes über die Gemeinde.
Viel älter jedoch ist seine Flur ringsum, der Boden, der es trägt, die Landschaft, in die es gebettet ist; ihre Alter reichen an die Jahrtausende. Es dürfte daher nicht ohne Interesse sein, wenn wir zunächst einen Blick werfen auf die älteste Vergangenheit unseres Bodens und unserer Landschaft, in das Leben und Weben jener Siedler, die vor unseren eigentlichen Vorfahren und Heimatgenossen hier lebten, wirkten und sich tummelten.
Im Jahr 879
Die nächste urkundliche Erwähnung von Venningen erfolgt zusammen mit Fischlingen (Großfischlingen) um das Jahr 879. Durch königliche Huld schenkte Ludwig der Jüngere, des Deutschen Sohn, dem Bischof Gebhard I. auf dessen Bitte sein Hofgut zu Venningen und Großfischlingen („in villa Veninga et in alia villa, que nominatur Visgelinga“), insgesamt drei Mensen Ackerland, d.s. ca 200 Morgen, und zwar 2 Mensen zu Venningen und 1 Mense zu Fischlingen. Gleichzeitig wurden noch mitübertragen die Leibeigenen Risolf, Suentgart, Reginbald, Risolf, Adelheid und deren Söhne Der Ausdruck „villa“ deutet hin auf einen bewohnten Ort mit Gemeindeordnung und einer gewissen Selbständigkeit im Gegensatz zu „locus“, der lediglich einen bewohnten Platz ohne Gemeindeverfassung bezeichnet.
29. April 859 - Urkunde - Ludwig der Deutsche
Dem Wunsche des Bischofs gemäß bestätigte Ludwig der Deutsche (843 – 876).diese Stiftung durch königliche Urkunde in seiner Pfalz zu Frankfurt am 29.April 859. Diese, in lateinischer Sprache abgefaßte Urkunde hat in wesentlichen Teilen folgenden Wortlaut:
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit (erklären Wir) Ludwig, von Gottes Gnaden König: Wenn Wir den berechtigten Bitten unserer Getreuen gnädiges Gehör leihen, so erfüllen Wir damit, wie sich’s ziemt, eine königliche Obliegenheit und bewirken zugleich, daß uns jene umso treuer und ergebener dienen. Darum sollen (durch diese Urkunde) alle eifrigen Getreuen der heiligen Kirche Gottes und Unserer Majestät jetzt und künftig folgendes erfahren: Ein erlauchter Mann und ehrwürdiger Bischof mit Namen Gebahard erschien vor Uns im Beisein Unserer Großen und wandte sich an das Wohlwollen Unserer Majestät mit der Bitte, Wir möchten seinen Mannen namens Salaman, FOlcuin, Guntprecht und einem anderen Salaman die Erlaubnis gewähren, ihr Eigenturn dem Liebfrauenmünster in der Gauhauptstadt Nemeta oder Speyer zu übertragen.
Wir nahmen diese Bitte mit geneigtem Ohr auf und schickten als Unsern Sendboten den ehrwürdigen Bischof Gunzo (von Worms) nach jenen Gegenden mit dem Auftrag, durch Augenschein festzustellen, wo die genannten Güter gelegen und wie fruchtbar sie seien; auch sollte er sich sorgsam vergewissern, ob es denn auch der Wunsch der in jenem Münster wohnenden Brüder (der Speyerer Domherrn) sei, daß so gehandelt werde oder nicht. Besagter Bischof Gunzo berichtete Uns nach seiner Rückkehr, die an jenen Orten (Nemeta et Spira) weilenden Brüder seien in dieser Angelegenheit mit allem einverstanden; was übertragen werden solle, sei bestes Gut, Dörfer und Bauern sowohl als bestellter und unbestellter Grund und Boden. So konnte die Übertragung vollzogen werden. Gebahard kam abermals in den Kreis Unserer Großen und brachte Uns ein Schrift=stück zu Gesicht, worin verzeichnet stand, daß seine vorerwähnten Lehensmannen Salaman, Folcuin, Guntprecht und der andere Salaman um ihres Seelenheiles willen der Marienkirche, die in der Gauhauptstadt Nemeta oder Speyer erbaut ist, übertragen haben: Eine geweihte Kirche mit den Zehnten, die aus drei Dörfern dahin entrichtet werden, sowie einen umzäunten Hof, einHerrenhaus mit seinen Nebengebäuden und Salland von 18 Mansen im Anglachgau und zwar in Rheinsheimer Gemarkung gelegen, jede Manse mit 30 ausgemessenen Tagwerken, Wiesen und Ackerland. Ferner in Marelheimer Gemarkung drei (kleinere) Höfe mit allem, was von Rechts wegen dazu gehört, und in Rheinsheimer Gemarkung 15 Höfe und die Hälfte des Waldes, Bifleoz, um darin zweihundert Schweine zu mästen. Im Speyergau und Zwar in Venninger Gemarkung soviel Weinberge, als zwei Fuhren ertragen, und dreißig Leibeigene jedes Geschlechtes und Alters, deren Namen in dem Schriftstück der Schenkgeber verzeichnet sind. Einbegriffen ist alles, was zu den aufgeführten Besitzungen von Rechts wegen gehört, als da sind Wälder, Wiesen, Weiden, bebaute und unbebaute Felder, stehende und fließende Gewässer mit natürlichen oder künstliche Zu und Abläufen, was man und wie man es nennen mag; und schließlich auch das, was immer man daselbst noch erarbeiten kann, indem man die Güter verbessert oder erweitert.
All das haben sie (die vier bischöflichen Lehensträger) ungeschmälert der obbezeichneten (Speyerer Bistums) Kirche zu eigen gegeben so sollen die vorgenannten Güter bei dem besagten Gotteshause (zu Speyer) für ewig verbleiben .Wir (König LUdwig) befahlen nun, das Schriftstück (Bischof Gebhards) Uns vorzulesen, nahmen Kenntnis von der (darin berichteten) übergabe und ließen folgende Bekundung Unseres königlichen Wohlwollens ausfertigen:
Wir beschließen und befehlen hiemit, daß keiner Unserer Nachefolger, geschweige denn ein Graf oder sonstiger Machthaber hiegegen verstoße Niemand soll gegen die Übergabe jemals irgend einen Widerspruch oder gar ,Widerstand wagen. Und damit die Rechtskraft dieser Schenkung und Unsere Bestätigung desto fester bestehe und durch kommende Zeiten von allen Getreuen der heiligen Kirche Gottes und Unsern Getreuen, den jetzigen wie den zukünftigen, anerkannt und umso sorgfältiger bewahrt werde, haben Wir diese (Urkunde) mit eigener Hand unterzeichnet und sie durch Aufdruck Unseres Ringes besiegeln lassen. Zeichen ~ Ludwigs, des erhabensten Königs.
Ich, Notar Comeatus, habe an Stelle des Kanzlers Witgari (Vorstehendes) überprüft und unterschrieben. Gegeben am dritten Tag vor Maibeginn des Jahres, das durch Christi Gnade das 26. der Regierung Herrn Ludwigs, des erhabensten Königs in Ostfranken , ist, in der 6. Indiktion. Geschehen in der Königspfalz zu Frankfurt.
In Gottes Namen wohlan I Amen, amen, amen.